Die Schaffung von Strukturen, die selbstbestimmte Lebensführung ermöglichen:
ein qualifiziertes, bedarfsdeckendes Netz ambulanter Dienstleistungen im gesamten Land Hessen
die Bereitstellung von barrierefreiem, bezahlbarem Wohnraum, Belegungsrechten im sozialen Wohnungsbau, gemeindeintegrierter Wohnmodelle, sowie Übergangswohnungen, Kostenübernahme für Wohnen, damit Behinderung nicht ein Merkmal ist, weswegen Menschen zusammenleben müssen
Die grundsätzliche Trennung von Mietverträgen und Verträgen über ambulante Unterstützungsleistungen
Die konsequente Umsetzung des Vorrangs „normaler“ vor „besonderen“ Wohnformen. Menschen mit Beeinträchtigung müssen unabhängig vom Umfang ihres Unterstützungsbedarfs nach ihren Wünschen und Vorstellungen leben können.
Die Möglichkeiten der individuellen, bedarfsgerechten und dabei auch zeitlich umfassenden Assistenz und Pflege.
Ausreichende Teilhabeleistungen
Ausstattung der ambulanten Dienste mit Budgets für sozialräumliches Arbeiten
Absicherung der Lebensverhältnisse der Mitarbeiter*innen der Dienste – Anerkennung, finanzielle Absicherung, Qualifizierung