Mitglied werden:
Es werden nur Organisationen als Mitglieder aufgenommen, die Träger ambulanter Angebote sind. (Sofern ambulante Dienste zugleich Träger stationärer oder teilstationärer Einrichtungen sind, ist eine Mitgliedschaft nur dann möglich, wenn der ambulante Teilbereich den Zielen und Zwecken der Satzung der LAGfAD e.V. entspricht. Die Vertretung des ambulanten Bereiches soll durch in diesem Bereich verantwortlich tätige Personen erfolgen.)